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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema "Gesetzliche Rentenversicherung"

1. Wo finde ich meinen für mich zuständigen Rentenversicherungsträger?


Mit der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich alle deutschen Rentenversicherungsträger zum 1. Oktober 2005 unter einem gemeinsamen Dach zusammengeschlossen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) treten nun gemeinsam unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ auf. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter der folgenden Adresse:

www.deutsche-rentenversicherung.de

2. An wen muss ich mich wenden, um einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft zu erhalten?
Wer berät mich bei einer konkrete Frage zu meinem Rentenversicherungsverhältnis?
Wo kann ich einen Rentenantrag stellen?


Wenden Sie sich bitte in allen diesen Fragen unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an Ihren Rentenversicherungsträger. Im Internet finden Sie Hinweise auf alle Rentenversicherungsträger unter der Adresse www.deutsche-rentenversicherung.de. Auf den Internetseiten können Sie sich die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle und Service-Telefonnummern anzeigen lassen.

Ihren Rentenantrag können Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen, welche die notwendigen Versicherungsunterlagen dann an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger weiterleiten wird.

3. Wo bekomme ich Informationsbroschüren zum Thema Rente?

Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder die Deutsche Rentenversicherung.


www.bmas.bund.de

www.deutsche-rentenversicherung.de

4. Welche Rentenversicherungsträger unterliegen der Rechtsaufsicht des BVA?


Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt, Seekasse)

5. Wie kann ich als Selbständige/r meinen sozialversicherungsrechtlichen Status klären lassen?


Für die Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist allein die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Detaillierte Informationen zum Statusfeststellungsverfahren finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.

6. Wer ist zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden über
a) die Betriebsrente?
b) die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)?
c) die private Lebensversicherung/Altersvorsorge?
d) die berufsständische Versorgung?


Bitte wenden Sie sich an

a) Ihren Arbeitgeber oder Ihren Betriebsrat

b) die VBL (www.vbl.de) oder an die Rechtsaufsicht: das Bundesministerium für

Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de)

c) die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de)

d) an Ihre Kammer oder Ihren Interessenverband.

7. Ich beabsichtige, eine Beschäftigung im Ausland aufzunehmen. Was muss ich beachten?
Bin ich weiterhin in Deutschland sozialversichert?


Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage ist leider nicht möglich, da die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer Auslandsbeschäftigung von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden.

Bitte wenden Sie sich zur verbindlichen Klärung Ihres Anliegens an Ihre Krankenkasse. Sollten Sie nicht gesetzlich krankenversichert sein, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund in 10704 Berlin. Die Deutsche Rentenversicherung Bund können Sie auch im Internet unter der Adresse www.deutsche-rentenversicherung-bund.de erreichen. Weitere Informationen können Sie auch der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) www.dvka.de entnehmen.

8. Ich beziehe eine deutsche Rente, bin gesetzlich kranken- und pflegeversichert und möchte meinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen.
a) Wie gestaltet sich mein künftiger kranken- und pflegeversicherungsrechtlicher Schutz?
b) Welche Leistungen der Kranken- beziehungsweise Pflegeversicherung kann ich dort in Anspruch nehmen?


Die Aufklärung sowie die Beratung des Einzelnen über seine Rechte und Pflichten und die Erteilung von Auskünften in Sozialversicherungsangelegenheiten obliegt den jeweils zuständigen Versicherungsträgern. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kranken-/Pflegekasse.

9. Ich beziehe eine deutsche Rente und möchte meinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen. Wirkt sich der Auslandsverzug auf meinen Rentenanspruch aus?


Eine nicht nur vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kann Auswirkungen auf die Höhe der bezogenen Rente haben. Im Einzelfall ist sogar die vollständige Einstellung der Rentenzahlung denkbar. Wir empfehlen Ihnen daher, sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach den konkreten Auswirkungen des Auslandsverzuges zu erkundigen. Eine rechtzeitige Information des Rentenversicherungsträgers ist auch erforderlich, um eine reibungslose Umstellung der Rentenzahlung ohne vorübergehende Zahlungsunterbrechung zu ermöglichen.

10. Ich benötige einen (neuen) Sozialversicherungsausweis. An wen muss ich mich wenden?

Die erstmalige Ausstellung des Sozialversicherungsausweises erfolgt automatisch durch den Träger der Rentenversicherung bei Vergabe der Versicherungsnummer. Dieses wird z.B. auf Grund der Meldung Ihres Arbeitgebers durch die Krankenkasse oder die Mini-Job-Zentrale beim Rentenversicherungsträger veranlasst.

Ist der Ausweis zerstört, abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden, ist der Antrag auf Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises grundsätzlich bei der Einzugsstelle (das ist regelmäßig die für Sie zuständige Krankenkasse) zu stellen. Im Zweifelsfalle kann der Antrag auch bei dem für die Ausstellung zuständigen Träger der Rentenversicherung gestellt werden.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de



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