Bundesversicherungsamt

Pressemitteilung Nr. 1/2009
Nacherfassung von Diagnosen für Morbi-RSA unzulässig

„Krankenkassen, die Ärzte - zum Teil sogar mit Geldprämien - veranlassen, ihre Diagnosen
nachträglich zu verändern, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu bekommen,
verhalten sich rechtswidrig“ erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Josef
Hecken.

„Ob man das, was die Kassen von den Ärzten wollen,“ so Hecken, „als up- oder right-coding
bezeichnet, ist semantisches Fingerhakeln. Fest steht jedenfalls: Derartige Praktiken
verstoßen nicht nur eindeutig gegen den Datenschutz, sie stehen vor allem auch im
Widerspruch zu dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Meldeverfahren. Ich werde deshalb
ein solches Verhalten in meinem Aufsichtsbereich nicht dulden.
Die Aufsichtsbehörden der Länder habe ich aufgefordert, bei ihren Kassen genauso zu
verfahren. Ferner habe ich angekündigt, dass wir Daten, von denen wir annehmen, dass sie
auf gesetzwidrige Weise beschafft wurden, nicht im Morbi-RSA berücksichtigen werden. So
stellen wir sicher, dass sich keine Krankenkasse ungerechtfertigte Vorteile zu Lasten der
anderen Kassen verschafft“.



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