Herzlich willkommen beim Bundesversicherungsamt

Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbstän-
dige Bundesoberbehörde im Geschäfts-
bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.
Kernaufgabe des Bundesver-
sicherungsamtes ist die Rechts-
aufsicht über die bundesunmittelbaren
Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung
sowie der sozialen Pflegeversicherung.
Neben den aufsichtsbehördlichen Aufgaben obliegt dem Bundesversicherungs-
amt noch eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke, die Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung und des Risikostrukturausgleichs sowie seit dem
1. Januar 2009 die Verwaltung des Gesundheitsfonds.

Darüber hinaus ist das Bundesver-
sicherungsamt in die Ausbildung qualifizierten Nachwuchses der
bundesunmittelbaren Sozial-
versicherungsträger eingeschaltet und
Mutterschaftsgeldstelle für Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglieder einer gesetzlichen
Krankenkasse sind (Mutterschaftsgeld).
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