Pressemitteilung Nr. 8/2006
50 Jahre Bundesversicherungsamt
SPERRFRIST 17:00 Uhr
Aus Anlass des 50 jährigen Bestehens des Bundesversicherungsamtes fand heute in Bonn ein Festakt statt, zu dem der Präsident, Dr. Rainer Daubenbüchel, den Minister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, zahlreiche Gäste von Ministerien, den Sozialversicherungsträgern und ihren Verbänden sowie aus der Gerichtsbarkeit und den Hochschulen begrüßen konnte.
In seinem Grußwort dankte Minister Müntefering, zu dessen Geschäftsbereich das Bundesversicherungsamt gehört, dem Amt für die effiziente und effektive Arbeit. Das Bundesversicherungsamt sei ein unverzichtbarer Bestandteil des auf Selbstverwaltung basierenden Systems der sozialen Sicherung in Deutschland. In Unabhängigkeit vom politischen Alltagsgeschäft erfülle es seine verantwortungsvolle Aufgabe als Rechtsaufsichtsbehörde im beratenden Dialog mit den Trägern, zeige erforderlichenfalls aber auch die Grenzen des rechtlich Zulässigen auf.Hervorzuheben sei nicht zuletzt die Rolle als Ansprechpartner für die Versicherten. Unzähligen Bürgern habe das Bundesversicherungsamt in den 50 Jahren seines Bestehens helfen können, begründete Ansprüche durchzusetzen oder komplizierte Rechtslagen zu verstehen.
Im Mittelpunkt der Feier standen der Festvortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Dr. h.c.--honoris causa Hans Jürgen Papier, zum Thema „Der Sozialstaat aus verfassungsrechtlicher Sicht“, und Vorträge von Professor Dr. Otto Ernst Krasney, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D., und Rechtsanwalt Professor Dr. Plagemann, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln die Rolle der Aufsicht im Spannungsverhältnis zur Rechtsprechung beleuchteten.
Das Bundesversicherungsamt wurde am 9. Mai 1956 durch das Bundesversicherungsamtsgesetz als Aufsichtsbehörde für die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger errichtet. Im Verlauf der 50 Jahre seines Bestehens wurden ihm darüber hinaus zahlreiche Verwaltungsaufgaben übertragen, die, wie der Risikostrukturausgleich und die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke, inzwischen erhebliche Bedeutung gewonnen haben.
