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6. Wer ist zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden über
a) die Betriebsrente?
b) die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)?
c) die private Lebensversicherung/Altersvorsorge?
d) die berufsständische Versorgung?


Bitte wenden Sie sich an

a) Ihren Arbeitgeber oder Ihren Betriebsrat

b) die VBL (www.vbl.de) oder an die Rechtsaufsicht: das Bundesministerium für

Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de)

c) die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de)

d) an Ihre Kammer oder Ihren Interessenverband.



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