6. Wer ist zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden über
a) die Betriebsrente?
b) die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)?
c) die private Lebensversicherung/Altersvorsorge?
d) die berufsständische Versorgung?
Bitte wenden Sie sich an
a) Ihren Arbeitgeber oder Ihren Betriebsrat
b) die VBL (www.vbl.de) oder an die Rechtsaufsicht: das Bundesministerium für
Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de)
c) die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de)
d) an Ihre Kammer oder Ihren Interessenverband.
