9. An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Versicherungs- oder Rentenangelegenheit überprüfen lassen möchte?
Sie können sich mit Ihren Anliegen unmittelbar an das Bundesversicherungsamt mit der Bitte um eine aufsichtsrechtliche Prüfung wenden. Eingaben die beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder beim Bundesministerium für Gesundheit eingehen, werden von dort häufig dem Bundesversicherungsamt zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Wenn Sie Ihre Beschwerde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages richten, schaltet dieser im Regelfall das Bundesversicherungsamt mit der Bitte um aufsichtsrechtliche Prüfung ein. Das Bundesversicherungsamt berichtet dann ausschließlich dem Petitionsausschuss.
