10. Ich benötige einen (neuen) Sozialversicherungsausweis. An wen muss ich mich wenden?
Die erstmalige Ausstellung des Sozialversicherungsausweises erfolgt automatisch durch den Träger der Rentenversicherung bei Vergabe der Versicherungsnummer. Dieses wird z.B. auf Grund der Meldung Ihres Arbeitgebers durch die Krankenkasse oder die Mini-Job-Zentrale beim Rentenversicherungsträger veranlasst.
Ist der Ausweis zerstört, abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden, ist der Antrag auf Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises grundsätzlich bei der Einzugsstelle (das ist regelmäßig die für Sie zuständige Krankenkasse) zu stellen. Im Zweifelsfalle kann der Antrag auch bei dem für die Ausstellung zuständigen Träger der Rentenversicherung gestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de
