11. Was passiert, wenn ich eine Eingabe an das Bundesversicherungsamt richte?
Zunächst bekommen Sie vom zuständigen Referat eine Eingangsbestätigung. In der Regel erhält dann der Träger Gelegenheit, sich zu Ihrem Anliegen zu äußern. Er wird gebeten, eine Stellungnahme abzugeben und meist werden auch die Verwaltungsakten angefordert. Sind Stellungnahme und Verwaltungsakte eingegangen, erfolgt die aufsichtsrechtliche Prüfung. Ergibt sich weiterer Klärungs- oder Ermittlungsbedarf, wird der Versicherungsträger um eine ergänzende Stellungnahme gebeten. Die aufsichtsrechtliche Prüfung nimmt also einige Zeit in Anspruch. Ist sie abgeschlossen, erhalten Sie ein Antwortschreiben zum Ergebnis der Prüfung.
