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Genehmigung von Satzungen und Gefahrtarifen

Liste der benötigten Unterlagen für die Genehmigung von Satzungen und Gefahrtarifen

(gemäß Rundschreiben des BVA vom 20. Mai 1999, Az.: III1-69000.01-3102/96)

1. Ausdrücklicher Genehmigungsantrag nebst Begründung

  • Begründung kann durch Bezugnahme auf weitere Unterlagen - insbesondere aus der Vorprüfung - erfolgen
  • Eingehende Begründung erforderlich, soweit von der Vorbesprechung/ Vorprüfung abgewichen wird
  • Der Antrag ist vom/ von der Vorstandsvorsitzenden oder vom/ von der Geschäftsführer/in zu zeichnen

2. Zusicherung der Einhaltung der Formalien

  • Erklärung, dass die ordnungsgemäß geladene, beschlussfähige Vertreterversammlung die zur Genehmigung vorgelegte Regelung beschlossen hat

3. Normexemplar in Papierform (dreifach) und als Word-Datei(.doc der Version 97/2000/XP) 

  • Der Text der beschlossenen Regelung orientiert sich an dem der förmlichen Bundesgesetze im vergleichbaren Fall. Er trägt eine Überschrift und endet (bei Satzungen im Anschluss an die Regelung zum Inkrafttreten) mit dem Hinweis auf den Beschluss der Vertreterversammlung und das Beschlussdatum sowie, bei den Normexemplaren in Papierform, mit der mindestens beglaubigten Unterschrift des/ der Vorsitzenden der Vertreterversammlung
  • Die Genehmigungsformel wird von hier aus an den Schluss des Normexemplars (in Papierform) gesetzt. Sie ist als Nachweis der Vollziehbarkeit mit zu veröffentlichen

4. Synopse

  • zumindest bei umfangreichen oder sonst schwer überschaubaren Neuregelungen, sofern nicht bereits zur Vorprüfung oder als Datei vorgelegt

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