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Tätigkeitsbericht 2009

Mit dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 greifen wir wieder die interessantesten Themen aus unserer Aufsichtstätigkeit, aber auch die Entwicklung in unseren sonstigen Tätigkeitsschwerpunkten z.B. im Gesundheitsfonds und dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich auf.

Der Bericht weist nicht nur exemplarisch auf Vollzugsschwächen der gesetzlichen Krankenkassen und der anderen Sozialversicherungsträger hin, sondern gibt an verschiedenen Stellen auch Anhaltspunkte für gesetzliche Regelungsdefizite. So deuten die 1.123 gestellten Anträge auf Bestimmung einer Schiedsperson im Zusammenhang mit der Hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73 b SGB V auf strukturelle Probleme dieser Versorgungsart hin. Die Privilegierung eines privatrechtlichen Verbandes ermöglicht unschwer ein kollusives Zusammenwirken zwischen den betroffenen Krankenkassen und den ärztlichen Verbänden zu Lasten der Verteilungsgerechtigkeit des Gesundheitsfonds. Das Bundesversicherungsamt wird in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde und Verwalter des Gesundheitsfonds darauf achten, dass keine Diagnoseerhebungen erfolgen, die allein das Ziel höherer Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds verfolgen.

Strukturelle Verwerfungen werden auch im Bereich der Rabattverträge der Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern offen gelegt. Dies betrifft vor allem Sortimentsverträge im generischen Bereich, die vom Bundesversicherungsamt als vergaberechtswidrig betrachtet werden und gegen die wir vorgehen.

Der Wettbewerb der Krankenkassen um Mitglieder gleicht nicht dem Wettbewerb des Teppichhändlers um den Käufer. Folglich unterliegt die Mitgliederwerbung der Krankenkassen nicht ihrer freien Disposition. Hier wird das BVA weiterhin streng darauf achten, dass die Beitragsmittel der Versicherten, also ihre Zwangsabgaben, nicht schrankenlos als Provisionen an private Vermittler fließen, sondern konsequent die Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtbehörden eingehalten werden. Beide Beispiele zeigen, dass das Bundesversicherungsamt bereits heute auch die Aufgaben einer Wettbewerbsbehörde konsequent ausfüllt.

Die Zahl der freiwilligen Zusammenschlüsse von Kranken- und Pflegekassen blieb im Berichtsjahr mit 25 gegenüber 23 Zusammenschlüssen im Vorjahr konstant hoch. Der Konzentrationsprozess gestaltet sich zwar durch die aktuelle Finanzlage der Krankenkassen deutlich schwieriger. Er wird jedoch weiterhin anhalten, obwohl bereits jetzt mehr als 90 % der Versicherten bei nur noch 36 Krankenkassen versichert sind. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde geht es hierbei nicht nur um ökonomische und damit wettbewerbliche Größen, sondern auch um politische Einflussgrößen, also um eine zentrale rechtstaatliche Frage. Insoweit ist der Bericht auch ein Anstoß an den Gesetzgeber, sich über die wettbewerbliche und machtpolitische Sollgröße der Krankenkassenlandschaft Gedanken zu machen.

Dr. Maximilian Gaßner
Präsident des Bundesversicherungsamtes



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