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Festlegungen

Festlegungen für das Ausgleichsjahr 2013

Anhörung zur Krankheitsauswahl

Festlegungen für das Ausgleichsjahr 2012

Festlegung der Morbiditätsgruppen, des Zuordnungsalgorithmus, des Regressions- sowie des Berechnungsverfahrens

Anhörung zu Morbiditätsgruppen, Zuordnungsalgorithmus, Regressions- und Berechnungsverfahren

Vorschlagsverfahren zur Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells


Festlegungen für das Ausgleichsjahr 2011

Festlegung der Morbiditätsgruppen, des Zuordnungsalgorithmus, des Regressions- sowie des Berechnungsverfahrens

Anhörung zu Morbiditätsgruppen, Zuordnungsalgorithmus, Regressions- und Berechnungsverfahren

Festlegung der zu berücksichtigenden Krankheiten nach § 31 Abs. 4 Satz 1 RSAV

Anhörung zur Krankheitsauswahl

Vorschlagsverfahren zur Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells


Festlegungen für das Ausgleichsjahr 2010

Die Festlegung des Klassifikationsmodells, der zu Grunde liegenden Krankheiten und des Berechnungsverfahrens für das Ausgleichsjahr trifft das Bundesversicherungsamt bis zum 30. September 2009. Nähere Informationen finden sie hier.

Festlegung der zu berücksichtigenden Krankheiten nach § 31 Abs. 4 S. 1 RSAV

Festlegung der auf Grundlage dieser Krankheiten zugrunde zu legenden Morbiditätsgruppen, des Zuordnungsalgorithmus der Versicherten zu den Morbiditätsgruppen, des Regressionsverfahrens zur Ermittlung der Gewichtungsfaktoren und des Berechnungsverfahrens zur Ermittlung der Risikozuschläge

Anhörung zur Krankheitsauswahl

Anhörung zu Morbiditätsgruppen, Zuordnungsalgorithmus, Regressions- und Berechnungsverfahren

Vorschlagsverfahren zur Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

Anpassung der Festlegung für das Ausgleichsjahr 2010 an die aktualisierten allgemein gültigen Kodierungen für Diagnosen (ICD-Verzeichnis 2008) und die Arzneimittelklassifikation (GKV-Arzneimittelindex 12/2009)

Anpassung und Ergänzung der Festlegung für das Ausgleichsjahr 2010 (i.R.d. 19. RSAV-Änderungsverordnung)

Festlegungen für das Ausgleichsjahr 2009

Auf der Grundlage der Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats trifft das Bundesversicherungsamt bis zum 1. Juli 2008 die Festlegungen, die notwendig sind, damit der direkt morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Dies beinhaltet insbesondere die

Anpassung und Ergänzung der Festlegung für das Ausgleichsjahr 2009 (i.R.d. 19. RSAV-Änderungsverordnung)



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