Vermögensanlagen der Sozialversicherungsträger nach § 83 Abs. 1 Nr. 5 SGB IV; Allgemeine Vertragsbedingungen für ein Spezial-Sondervermögen (Stand: 13. Oktober 2008); Bausteine für Besondere Vertragsbedingungen für ein Spezial-Sondervermögen für Sozialversicherungsträger (Stand: 27. April 2009)
Das Bundesversicherungsamt hat mit dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) „Allgemeine Vertragsbedingungen für ein Spezial-Sondervermögen“ (Stand: 13. Oktober 2008) und „Bausteine für Besondere Vertragsbedingungen für ein Spezial-Sondervermögen für Sozialversicherungsträger“ (Stand: 27. April 2009) abgestimmt. Diese stehen als Download zur Verfügung.
Die in der Vergangenheit zwischen dem Bundesversicherungsamt und dem BVI abgestimmten Mustervertragsbedingungen für Spezial-Sondervermögen für Sozialversicherungsträger und für richtlinienkonforme Sondervermögen für Sozialversicherungsträger (Stand: 2004) entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtslage.
