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Pressemitteilung Nr. 2/2002
Bundesversicherungsamt untersagt Securvita BKK die Kostenübernahme für Mammasonographie-Screening


Das Bundesversicherungsamt hat der Securvita BKK aus Rechtsgründen die Kostenübernahme für ein Mammasonographie-Screening untersagt.

Die angesprochene Methode der Mammasonographie beruht auf einer Brustkrebsvorsorgeuntersuchung mit Ultraschall, deren medizinische Qualität bisher weder wissenschaftlich noch empirisch gesichert ist. Die Securvita verunsichert jedoch weibliche Versicherte, indem sie die ungeeignete Untersuchungsmethode zur Früherkennung des Brustkrebses bei Frauen empfiehlt und Versicherte veranlaßt, sich in Massenprotesten gegen die Untersagung an das Bundesversicherungsamt zu wenden. Das Bundesversicherungsamt stellt deshalb klar:

1. Die Anerkennung der Mammasonographie als Vorsorgemaßnahme ist bisher wissenschaftlich nicht erfolgt. International liegt keine klinische Studie zum Nutzen der Sonographie zum Screening auf Brustkrebs vor. Um den Frauen „furchtbare Schicksale zu ersparen“, kann die Lösung aber nicht in der Ergänzung einer schlechten Mammographie durch eine hochauflösende Sonographie liegen. Insbesondere bei symptomlosen Frauen kann auf absehbare Zeit nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob sie betroffen sind. Daher suggeriert diese Methode eine falsche Sicherheit, die für die betroffenen Frauen dann im Falle des Vorliegens einer Krebserkrankung sich um so tragischer auswirkt.

2. Die Sonographie kann in der Abklärung verdächtiger Befunde - die auf andere Weise ermittelt wurden - eingesetzt werden; aber ihre Treffsicherheit im Suchverfahren (Screening) reicht vor allem bei kleinen, nicht tastbaren Tumoren nicht aus. Aber darauf kommt es an, um die Überlebenschance der betroffenen Frauen zu verbessern.

3. Unnötige Gesundheitsbelastungen durch falsche positive Ergebnisse sind im erheblichen Umfang zu erwarten, wenn die Sonographie nicht ausschließlich zur Abklärung verdächtiger Befunde, sondern vornehmlich bei Reihenuntersuchungen gesunder Frauen eingesetzt wird, d.h. es werden zu viel falsche Ergebnisse herbeigeführt.

4. Nach wie vor ist die qualitätsgeprüfte Mammographie (Früherkennung durch Röntgen­aufnahmen) die einzig wissenschaftlich validierte Methode, die sich für die systematische Früherkennung des Brustkrebses bei symptomlosen Frauen eignet.

5. Das Bundesversicherungsamt konnte daher die unverantwortliche Propagierung der Mammasonographie durch die Securvita nicht hinnehmen. Auch der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat diese Methode nicht in seine bindenden Richtlinien aufnehmen können.



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