Der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt
Erstmalig zum 1. November 2008 wird die Bundesregierung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 einen allgemeinen Beitragssatz für den Beitrag zur Krankenversicherung durch Rechtsverordnung festlegen.
Zur fachlichen Unterstützung der Entscheidungen über die Höhe des erforderlichen allgemeinen Beitragssatzes wird sich die Bundesregierung auf die Expertise eines neu einzurichtenden Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt stützen.
Der Schätzerkreis hat die Aufgabe, unter anderem auf Basis amtlicher Statistiken die Einnahmen und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über den erforderlichen Beitragsbedarf des jeweiligen Folgejahres zu treffen.
Die Bewertungen der Finanzergebnisse und Prognosen sollen in Sitzungen des Schätzerkreises jeweils vierteljährlich nach Vorliegen der Vierteljahresergebnisse der Krankenkassen (Finanzstatistik KV 45) vorgenommen werden.
Dem Schätzerkreis gehören Fachleute des für die gesetzliche Krankenversicherung fachlich federführenden Bundesministerium für Gesundheit, des für die Durchführung und Steuerung des Gesundheitsfonds zuständigen Bundesversicherungsamtes sowie des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen an. Weitere Experten können hinzugezogen werden.
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Aktuelle Einschätzung vom 09. Dezember 2008:
- Gemeinsame Erklärung des Schätzerkreises vom 09.12.2008
- Aktuelle Einschätzungen
Weitere Informationen:
- § 241 SGB V - Allgemeiner Beitragssatz - (i.d.F. bis 31.12.2008)
- § 241 SGB V - Allgemeiner Beitragssatz - (i.d.F. ab 1.1.2009)
§ 220 SGB V - Aufbringung der Mittel - Grundsatz - (i.d.F. ab 1.1.2009)
Begründung zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, BT-Drs. 16/ 3100 vom 24.10.2006
- Verfahrensgrundsätze des Schätzerkreises
