
Disease Management Programme (DMP)
Sie finden hier Informationen über die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen. Diese strukturierten Behandlungsprogramme wurden 2002 eingeführt und sollen die Versorgung der chronisch Erkrankten in den derzeit sechs (künftig bis zu 11) Chronikerprogrammen verbessern.
Bundesversicherungsamt ist DMP-Zulassungsstelle
Das Bundesversicherungsamt ist nach § 137g Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zentral für die Zulassung dieser strukturierten Behandlungsprogramme zuständig. Dadurch soll eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise und die neutrale Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gewährleistet werden.
Anträge auf Zulassung
Anträge auf eine Zulassung sind von den landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen oder deren Verbände an das Bundesversicherungsamt zu richten. Die Zulassung ist zu erteilen, wenn das strukturierte Behandlungsprogramm und die zu seiner Durchführung geschlossenen Verträge die in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) und in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) genannten Anforderungen erfüllen.
Informationen auf einen Blick
Die Grundlegenden Informationen enthalten Basisinformationen (einschließlich statistischer Daten) zum Thema „strukturierte Behandlungsprogramme“. Die Informationen zur Antragstellung / Anzeige von Programmänderungen beschreiben die Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen stehen. Darüber hinaus stehen noch Übersichten über abgestimmte Dokumente und Rechtsvorschriften zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zu den Grundlegenden Informationen
Informationen zum Download:
Leitfaden für die Antragstellung
Anhang 1 - Schulungsprogramme für Patientinnen und Patienten
Anhang 2 - Nähere Erläuterungen des BVA zu den Anforderungen an Schulungsprogramme für Patientinnen und Patienten
Erklärung über die Vereinigung von Krankenkassen
Übersicht von abgestimmten DMP-Dokumenten
Übersicht zum Stand der Rechtsvorschriften zu DMP